Erben & Schenken

Bei der Übertragung Ihres Vermögens – sei es in Form einer Nachlassregelung, einer Schenkung oder einer Stiftung – stellen sich viele Fragen.

Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig, um die bestehenden Gestaltungsspielräume für die Übertragung des Familienvermögens ausschöpfen zu können – eigenverantwortlich und in der gebotenen Ruhe. Wir als geprüfter Nachlasspartner und Generationsberater begleiten Sie dabei.

Ein Irrglaube ist, dass hier eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch enge Familienangehörige besteht.

Besteht keine gültige Vorsorge-Vollmacht, wird im Ernstfall ein gerichtlich bestellter und kostenpflichtiger Betreuer eingesetzt, der aus dem Vermögen des Betroffenen bezahlt wird.

Lassen Sie keine dritte Person über Ihre

  • Persönlichen Angelegenheiten
  • Medizinischen Maßnahmen
  • Geschäftlichen Verfügungen
  • Wichtige Entscheidungen in Vermögensfragen treffen

Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten.

Wir haben alle Zahlen der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Überblick für Sie zusammengefasst.

Wir beraten Sie gerne rund um dieses Thema.